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Wie meldet man sich von ELGA ab?

Disclaimer: Die folgenden Erörterungen stellen meine private Meinung zum angesprochenen Problem dar; es ist daher durchaus möglich, dass ich unrichtige beziehungsweise auf Ihren konkreten Einzelfall nicht anwendbare Schlüsse ziehe; es gibt auch durchaus angesehene Fachleute, die aus den vorliegenden Informationen völlig andere Schlüsse als ich ziehen. Diese Seite soll daher nur der allgemeinen Information dienen und keinesfalls das Gespräch mit dem behandelnden Arzt ersetzen, da der Laie oft die in meinem Artikel angesprochene Problematik in Bezug auf seinen eigenen, individuellen Fall nicht richtig einschätzen kann und somit ohne Beratung falsche Schlüsse ziehen könnte, die eventuell zu unerwünschten Folgen führen.
Erklärung zu eventueller Befangenheit: es trifft zu, dass ich in dieser Sache befangen bin, da ich bei Patienten die ELGA nicht deaktiviert haben verpflichtet bin, die dort gespeicherten Dokumente unabhängig von ihrer Wichtigkeit für meine aktuelle Behandlung des Patienten sorgfältig zu studieren (auch um Haftungsprobleme zu vermeiden), es mir aber nicht möglich sein wird, die Gesamtzeit die ich einem Patienten widme um die gleiche Zeitdauer zu verlängern; weiters werden auf mich beträchtliche Kosten durch die Anschaffung neuer Hard- und Software und Zahlungen an einen Provider, der meine gespeicherten Daten 24 Stunden täglich für ELGA bereithalten muss, zukommen.


Seit 1.1.2014 hat sich Entscheidendes in den Ordinationen, Labors, Spitälern etc. geändert: egal was dort besprochen/diagnostiziert wird, es sitzt ein 3. (4., 5., 6.,7., 100., 1000. etc)  mit am Tisch und schreibt eifrig mit: es ist ELGA.


Man erklärt uns natürlich, das sei nur zu unserem Besten, denn

Wenn Sie Zeit und Geduld haben, ein 18-seitiges Dokument zu studieren, empfehle ich den Download der offiziellen Stellungnahme der ARGE Daten an das Gesundheitsministerium zum ELGA-Gesetz.

Sollten Sie also so paranoid sein wie ich, können Sie sich ab 2.1.2014 von ELGA "abmelden" - eigentlich werden Ihre Daten soweit ich verstanden habe trotzdem gespeichert (natürlich nur zu Ihrem Besten damit sie zur Verfügung stehen wenn Sie sich in 5 Jahren plötzlich anders entscheiden sollten und Ihre alten Daten sehen wollen); aber immerhin wird es für viele Mitspieler schwieriger sein, an Ihre Daten heranzukommen.

Wie geht das technisch?

Man kann nicht behaupten, dass die ELGA-GesmbH sich überanstrengt hätte, Ihnen dies einfach zu machen! Aber ich kann Ihnen vielleicht Tipps geben, denn ich habe es für mich selbst doch nach einigen Flüchen und Verirrungen geschafft, hier der Beweis:

ELGA_EX


Prinzipiell kann man die Abmeldung digital oder analog machen: entweder man ist schon im Besitz einer Bürgerkarte oder eines als Bürgerkarte freigeschalteten Handys (wenn dies für Sie verwirrend klingt, haben Sie vermutlich noch keines von beiden) - dann kann man sich online abmelden; Details siehe weiter unten!

Oder man macht es eher altmodisch: man kann sich unter http://www.gesundheit.gv.at  und dem Reiter "ELGA"  zu einer weiteren Seite vorarbeiten, dort finden Sie im linken Randbereich den Button "ELGA-Teilnahme" - hier hat man die Infos zur Abmeldung versteckt.  Im unteren Teil der Seite findet sich ein Link  "Formular für die ELGA-Willenserklärung" - er führt Sie hierher. Sie können nun online das Formular ausfüllen, dann wird ein pdf davon erzeugt, dieses fertige Formular drucken Sie aus, unterschreiben es, legen die Fotokopie eines amtlichen Ausweises mit erkennbarer Unterschrift bei, und senden beides per Brief an "ELGA Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien"

Hier noch die versprochenen Schritte zur komplett digitalen Abmeldung mittels Bürgerkarte/Handy mit Bürgerkartenfunktion:

Auf der Seite
http://www.gesundheit.gv.at gibt es auch rechts oben einen Button "ELGA-Login"; hier klicken Sie und müssen dann entscheiden, ob Sie mittels Karte oder Handy weitermachen. In meinem Fall war es das Handy, ich habe mir nämlich vor vielen Monaten das Handy zur Bürgerkartenfunktion aufpeppen lassen (ich tat dies über viele Schritte online, Sie können aber auch einfach mit Handy und Ausweis zum Bezirksamt oder einer weiteren Registrierungsstelle gehen und es dort von einem Menschen aus Fleisch und Blut für Sie erledigen lassen). Der nächste Schritt: Eingabe der Handynummer und des Bürgerkartenpasswortes, das ich damals bei der Anmeldung zur Bürgerkartenfunktion angegeben habe (Achtung: Vorgang nicht mit "enter" abschließen, sondern auf "Identifizieren" klicken!). Daraufhin öffnet sich ein neues Fenster, hier muss man unter "TAN"  jenen 6-stelligen Code eingeben, den man soeben am Handy als sms erhalten hat. Nun wieder bestätigen ("signieren") - und man ist zumindest bei ELGA eingeloggt. Jetzt geht es weiter:  klicken Sie im rechten Seitenbereich den Link "ELGA-Portal" an - so kommen Sie zum Link "Teilnahmestatus" - und hier können Sie sich nun wirklich entweder von der E-Medikation, der Befundsammlung, oder überhaupt ganz von ELGA abmelden; das geht wieder jeweils mit der obigen Prozedur der Handysignatur (also wieder Handynummer, Passwort, dann den jeweils neuesten sms-TAN eingeben) - aber dann haben Sie es geschafft.

Gratuliere!

Wenn Sie es sich einmal anders überlegen, und zur Auffassung kommen, dass in Ihrer speziellen persönlichen und medizinischen Situation die Vorteile von ELGA größer als die Nachteile sind (das ist ja durchaus denkbar - der Patientenanwalt Bachinger etwa meinte laut "Presse" vom 2.1.14: 
„Die Frage ist, was einem wichtiger ist: der Datenschutz oder eine höhere Behandlungsqualität, die durch ELGA sichergestellt wird. Ich habe mich für Zweiteres entschieden“),  können Sie auf genau dem gleichen Weg wieder alles rückgängig machen .


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